Testpflicht ab einer Inzidenz von 100

Land informiert ausführlich über die Teststrategie nach den Osterferien / Mannheimer Gesamtelternbeirat „positiv überrascht“

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Mannheim. Ab kommendem Montag nur Notbetreuung und freiwillige Tests von Schülerinnen und Schülern – eine Woche später dann Wechselunterricht und Testpflicht: Der grobe Rahmen für den Schulstart nach den Osterferien ist seit wenigen Tagen bekannt. Am Donnerstag veröffentlichte das baden-württembergische Kultusministerium dazu auf seiner Webseite eine 13-seitige Handreichung mit einer Fülle von Details. Die Schulen waren bereits tags zuvor informiert worden. Demnach gilt die Testpflicht zwei Mal wöchentlich ab 19. April nur dann, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt.

In Mannheim dürfte das der Fall sein. Zwar ist der Wert nach den Zahlen der Stadt zwischen Samstag (179,0) und Mittwoch (127,1) deutlich gesunken. Am Donnerstag jedoch kamen 89 weitere Infektionen hinzu, die Inzidenz stieg dadurch wieder leicht auf 132. Für die nächsten Tage zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung ab.

Auch hinter der Rückkehr zum Wechselunterricht eine Woche nach dem Ferienende steht noch ein Fragezeichen. „Wenn es das lnfektionsgeschehen zulässt, kehren alle Klassenstufen ab dem 19. April zu einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht zurück“, teilt das Ministerium den Schulen mit – ohne das weiter zu präzisieren.

„Sehr detailliert und rechtzeitig“

„Das ist schwammig“, sagte Thorsten Papendick, der Vorsitzende des Mannheimer Gesamtelternbeirats (GEB), dieser Redaktion. Aber ansonsten zeigte er sich „positiv überrascht“. Im zurückliegenden Jahr habe man das Kultusministerium oft und heftig kritisiert. „Jetzt kann man auch mal ein Lob aussprechen.“ Die Information der Schulen über die Teststrategie sei „sehr detailliert, in großen Teilen klar formuliert, und sie ist rechtzeitig eingetroffen“, meint Papendick: „Das ist ein ganz anderes Bild, als es das Kultusministerium in den letzten Monaten abgegeben hat.“ Dass das jetzt so schnell gegangen sei, „damit habe ich nicht gerechnet“.

In den Schulen haben denn auch die Detailplanungen zur Umsetzung der Testpflicht direkt begonnen, berichtet Angela Speicher, geschäftsführende Leiterin der Mannheimer Grundschulen und Rektorin der Johannes-Kepler-Grundschule in K 5. Sie freut sich über die „frühzeitige“ Information, die den organisatorischen Rahmen abstecke und Zeit gebe, die Einverständnis-Erklärungen der Eltern einzuholen. Und da in der kommenden Woche zunächst nur die Notbetreuung laufe, könne man das Testen der Schüler in kleinerer Besetzung quasi schon einmal üben – auf freiwilliger Basis.

Erst mit der Testpflicht ein paar Tage später „besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für diejenigen Personen, die keinen Nachweis über eine negative Testung auf das SARS-CoV-2 Virus erbringen“, schreibt das Kultusministerium in seiner Handreichung für die Schulen. Wenn Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler sich gegen die Tests entschieden, sei „weder die Teilnahme am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung noch das Betreten der Schule möglich“. Allerdings gelten Ausnahmen – „insbesondere für die Teilnahme an Zwischen- und Abschlussprüfungen oder bei für die Notengebung erforderlichen schulischen Leistungsfeststellungen“, so das Kultusministerium.

Das Land werde für Personal und Schüler ausreichend „Testkits zur zweimaligen wöchentlichen Testung“ bereitstellen. Die Städte und Gemeinden übernähmen die Verteilung. Zur Verfügung stehen laut Ministerium „Nasaltests“. Die Schülerinnen und Schüler „führen an sich selbst einen Abstrich aus dem vorderen Nasenraum (ca. 2 cm) entsprechend den Hinweisen des Herstellers durch“. Die Probeentnahme sei dadurch „sicher, schmerzfrei und bequem auch von jüngeren Kinder selbstständig durchzuführen“. Der Abstrich werde von entsprechend geschultem Aufsichtspersonal angeleitet und begleitet.

Personelle Unterstützung

Das geschehe „in der Organisationshoheit und Verantwortung der Schule“. Die Testung könne „auch im Klassenverband gemeinschaftlich unter Anleitung stattfinden“. Allerdings müsse „sichergestellt sein, dass das Testergebnis nicht von anderen Schülerinnen und Schülern erkennbar ist, dazu sind Abstände einzuhalten bzw. Sichtschutz aufzubauen“, heißt es in der Handreichung. In der Praxis dürfte das Probleme bereiten, befürchten Pädagogen. Wer ein positives Ergebnis hat, muss zum Beispiel in einen separaten Raum, bis er von den Eltern abgeholt werden kann. Nicht auszuschließen, dass das einige Mitschüler mitbekommen.

Das Land möchte die Schulträger nach eigenen Angaben „bei den mit den Testungen verbundenen finanziellen Herausforderungen unterstützen“. Deshalb gebe es einen Sockelbetrag „für Beratungsleistungen hinsichtlich der Einrichtung geeigneter Räumlichkeiten, der Beschaffung und Bereitstellung von Schutzausstattung sowie der Schulung von Lehrkräften in Höhe von rund 550 Euro“ je Schule.

An Grundschulen und Grundstufen der Förderzentren werde das Land außerdem „Mittel für die Vergütung von Unterstützungspersonal bei der Durchführung der Tests“ zur Verfügung stellen – pro Schüler etwa acht Euro für elf Testungen.

Quelle Mannheimer Morgen von Bertram Bähr